Ein Teil der Schulgemeinschaft werden
Jeden Morgen kommen rund 350 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an DSSY. Aber Kinder, die in den Unterricht oder in ihre Kindergartengruppen gehen, sind nur ein Teil der besonderen Erfahrung an der Schule. Unsere enge Partnerschaft mit Familien, die Gemeinschaft, die zu Engagement einlädt und das Vertrauen zueinander macht die Schule zu dem was sie ist – ein Bildungsort des Miteinanders und des Willkommens sein.
Vom ersten Kontakt, über den ersten Besuch bis hin zum ersten Tag im Klassenzimmer oder in der Kindergartengruppe – wir begleiten Sie bei jedem einzelnen Schritt und setzen uns stark für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ein. Die Prozesse gestalten wir dabei so reibungslos wie möglich.
Besuchen Sie uns in Yangpu und erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in unser pädagogisches Wirken und unsere Angebote. Bei einem Schulrundgang sehen Sie, in welcher lernfördernden und persönlichen Umgebung ihre Kinder Neues erlernen, ihre Fähigkeiten fördern und Talente neu entdecken. Dabei sprechen sie mit unseren Kindergarten-, Grundschul- oder Sekundarstufenleitungen, die bei allen pädagogischen Themen und beratend zur Seite stehen. Unsere Schülerverwaltung betreut sie intensiv bei allen Fragen rund um den Anmeldeprozess.
Aufgenommen werden können grundsätzlich Kinder mit deutscher oder Kinder mit anderer als der chinesischen Staatsangehörigkeit, die sich aufgrund der Berufstätigkeit von mindestens einem Elternteil in China aufhalten. Der Aufenthaltsstatus muss nach Schuleintritt durch Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. Laut Hinweisen der chinesischen Behörden in 2014 sollen Kinder, deren Eltern in Shanghai registriert sind, bei der Aufnahme vorrangig behandelt werden. Bei der Anmeldung von Kindern mit chinesischer Staatsangehörigkeit muss eine Ausnahmegenehmigung der Erziehungskommission der Stadt Shanghai vorgelegt werden.
Die Deutsche Schule Shanghai ist darauf ausgerichtet, Kinder aus dem deutschen/deutschsprachigen Schulsystem zu integrieren und für Schülerinnen und Schüler die Rückkehr in die deutschen Schulsysteme beziehungsweise die Aufnahme in deutsche Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.
Beim Wechsel aus einem nicht-deutschsprachigen System beziehungsweise bei erkennbaren Defiziten in der deutschen Sprache kann die Aufnahme von der Teilnahme an einer Einstufungsprüfung abhängig gemacht werden.
Für Kinder mit erkennbaren deutsch-sprachlichen Defiziten bietet die Schule eine spezielle zusätzliche Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass die Kinder dem muttersprachlich deutschen Unterricht problemlos folgen und die Abschlüsse der Schule ohne Einschränkungen durch solche Defizite erreichen können. Im Kindergarten, der Grundschule und Sekundarstufe entscheidet die jeweilige Leitung nach vorausgegangener Diagnostik, ob eine solche Förderung für ein Kind notwendig ist. Die Eltern verpflichten sich, diese zusätzliche Sprachförderung zu akzeptieren und die dafür anfallenden zusätzlichen Gebühren gemäß unserem Förderkonzept zu entrichten.
Kinder, die über keine bzw. geringe Deutschkenntnisse verfügen, können zudem über das DaF-Programm in der Kita und Grundschule (1. bis 4. Klasse) aufgenommen werden. Eine Aufnahme in das DaF-Programm erfolgt, wenn im Rahmen einer Sprachstandsüberprüfung ein DaF-Förderbedarf festgestellt wurde oder die Eltern Ihr Kind für das DaF-Programm angemeldet haben. Das DaF-Programm der Deutschen Schule Shanghai ist kostenpflichtig und verpflichtend in der Teilnahme.
Eltern sind verpflichtet, die Ordnungen und andere Informationen der Deutschen Schule Shanghai zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Die Verkehrssprache an der Deutschen Schule Shanghai ist Deutsch. Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass Ordnungen der Schule und Informationen an die Eltern in andere Sprachen übersetzt werden.
Es bestehen keine speziellen Fristen zur Anmeldung an der DSSY. Eine Aufnahme ist grundsätzlich auch im laufenden Schuljahr möglich, unter der Voraussetzung, dass freie Plätze vorhanden sind.
Zur Anmeldung eines Kindes müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- Anmeldeformular Schule/Kindergarten
- Pass- und (falls vorhanden) Visum-Kopien des anzumeldenden Kindes
- Pass- und Visum-Kopien beider Elternteile
- Bei Schuleintritt zum Halbjahres- oder Schuljahresbeginns: das letzte Halbjahres- sowie das letzte Versetzungszeugnis
Bei Schuleintritt im laufenden Jahr: Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule, auf dem die Leistungen bis zum Datum des Schulaustrittes bewertet werden - Nachweis über Entrichtung der Anmeldegebühr in Höhe von CNY 5.000,- pro Kind
- Bei Eintritt in die Sekundarstufe: Schultypempfehlung (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule)
gültig ab 1. August 2024
Anmeldegebühr | CNY 5.000 pro Kind |
Aufnahmegebühr | CNY 30.000 pro Kind |
Schule | CNY 208.600 pro Jahr pro Kind |
Kindergarten (Kinder unter 3 Jahren) | CNY 166.500 pro Jahr pro Kind |
Kindergarten (Kinder zwischen 3 und 6 Jahren) | CNY 153.600 pro Jahr pro Kind |
Schulgebühr mit DaF (Deutsch als Fremdsprache) | CNY 273.600 pro Jahr pro Kind |
Schulvereinsmitgliedschaft | CNY 600 pro Jahr pro Familie |
Deposit | CNY 125.000,00 pro Kind (Firmen), CNY 75.000,00 pro Kind (Selbstzahler) |
Schulbus (optional) | CNY 15.280,00 pro Jahr pro Kind |
Das Deposit ist innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Erhalt der vorläufigen Platzzusage zu entrichten. Der Beleg über den erfolgten Zahlungsvorgang ist bei der Schulverwaltung einzureichen. Sollte der Beleg innerhalb der gesetzten Frist nicht vorliegen, ist die Schule berechtigt, den Platz mit einem anderen Kind zu belegen.
Im Falle einer Kündigung wird das Deposit wird an zwei festen Terminen im Jahr (31. Oktober und 30. April) zurückgezahlt. Der Auszahlungstermin ist der nächste der beiden Termine, der auf das Ende der Kündigungsfrist folgt. Eventuell offene Posten können damit verrechnet werden.
Die Benutzung des Schulbusses ist nicht in den Schulgebühren enthalten und wird pro Schuljahr extra berechnet. Die verbindliche Anmeldung hierfür muss der Schule schriftlich vorliegen. Sollte das Kind den Schulbus doch nicht benutzen, so ist es schriftlich abzumelden.
Die Deutsche Schule Shanghai bietet deutsche Bildung auf höchstem Niveau und schließt hierbei niemanden aus – erst recht nicht wegen finanzieller Gründe. Der Schulverein, eine Non-Profit-Organisation, versteht sich als Solidargemeinschaft und kann erstens auf Antrag eine Schulgebührenermäßigung sowie zweitens Rabatte für langjährige Mitglieder unserer Gemeinschaft gewähren.
1. Schulgebührenermäßigung
Sollten Familien vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, die Schulgebühren aus ihrem Einkommen bestreiten zu können, können sie schriftlich einen Antrag auf Gebührenermäßigung an schulgeld@ds-shanghai.de einreichen. Kindergartengebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
Nur der Beauftragte des Vorstands (BdV) und ein vom Gesamtvorstand bestimmtes Vorstandsmitglied haben Einsicht in alle Details der eingereichten Anträge. Die Vorstandsentscheidung wird den Familien jeweils vertraulich und persönlich mitgeteilt.
Rechtsmittel gegen die Vorstandsentscheidung sind ausgeschlossen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben durch den/die Antragstellenden ist der fehlerhaft durch den Schulverein erlassene Schulgeldbetrag unverzüglich auf Aufforderung nachzuzahlen. Der Schulverein behält sich außerdem weitere zivil‐ und strafrechtliche Reaktionen vor.
- Antragsformular Schulgeldermäßigung (323 kB, PDF)
2. Rabattmodell für langjährige Mitglieder
Es ist dem Vorstand ein Anliegen, diejenigen zu entlasten, die unseren gemeinnützigen Verein bereits über einen langen Zeitraum entscheidend mittragen. Aus diesem Grund hat der Vorstand das folgende Rabattmodell verabschiedet.
Entsprechend der ununterbrochenen Schulzugehörigkeit werden pro Kind folgende Rabatte gewährt:
Ermäßigung | |
Nach 5 Jahren | 7.500 CNY |
Nach 7 Jahren | 10.000 CNY |
Nach 9 Jahren | 12.500 CNY |
Nach 11 Jahren | 15.000 CNY |
Der Stichtag für die Berechnung der Schulzugehörigkeit ist der 30. November des jeweiligen Schuljahres. Weitere Informationen sind den Zahlungsbedingungen zu entnehmen.
Möchten ehemalige Schüler/-innen oder befreundete Kinder von Familien die DSSY (und somit auch den Unterricht) besuchen, müssen sie sich sieben Schultage vor dem Besuch bei der Schülerverwaltung anmelden. Nach der Anmeldung lässt die Schülerverwaltung ihnen alle Informationen rechtzeitig vor dem Besuchsbeginn zukommen. Der Schulbesuch ist maximal für zwei Tage und nicht an Ausflugstagen möglich. Ein Bustransfer ist nicht möglich.
- Anmeldung eines Besucherkindes (224 kB, PDF)
An der DSS gibt es ein Sicherheits-Kartensystem. Wie das Verfahren umgesetzt, eine Einlasskarte erhältlich ist oder wie beim Verlust gehandelt wird, ist im Folgenden nachzulesen. Eltern/Bevollmächtige können den Antrag auf eine Zugangskarte online auf der Seite www.yp.ds-shanghai.de/cardregistration ausfüllen.
Die Karte wird in der Schule an der Rezeption gegen einen Pfand von 200 CNY ausgestellt. Geht eine Karte verloren, stellt die Schule 200 CNY für eine neue Karte in Rechnung. Der Betrag kann bar, per WeChat oder per Alipay bezahlt werden.
Eine Anmeldung zum Schulverein der Deutschen Schule Shanghai ist auch dann möglich, wenn man keine Kinder hat, die unsere Schule beziehungsweise unseren Kindergarten besuchen. Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular aus. Wir erheben eine Jahresgebühr von CNY 600,00 pro Familie, die jeweils zum Beginn des Schuljahres zu entrichten ist.
Eltern, deren Kinder zum Besuch der Deutschen Schule Shanghai angemeldet sind, müssen keine gesonderte Anmeldung zum Schulverein vornehmen.
- Anmeldung Schulverein (504 kB, PDF)