Während den Busfahrten – zur Schule und auf dem Heimweg – besteht Maskenpflicht. Wird keine Maske getragen, ist ein Befördern zum Schutz der Schulgemeinschaft leider nicht möglich. Bitte auch an eine Ersatzmaske denken.
Wie sind die Ankunft und der Einlass auf das Schulgelände geregelt?
Beim Einlass besteht Maskenpflicht. Die Lunchkarte bzw. Zugangskarte ist unbedingt mitzuführen und vorzuzeigen.
Wie erfolgt die Überprüfung der Körpertemperatur?
Bei allen Personen, welche die Schule betreten, wird die Körpertemperatur mit kontaktlosen Fieberthermometern (Wärmebildkameras) überprüft.
Personen mit einer Körpertemperatur unter 37,3°C erhalten Zugang zum Gelände.
Personen mit einer Körpertemperatur über 37,3°C
- Die Körpertemperatur wird vom Personal der Ersten-Hilfe-Station erneut gemessen.
- Sollte sich die erhöhte Temperatur nach mehrmaligem Messen bestätigen, werden die Eltern telefonisch kontaktiert. Das Kind wird vom Personal der Ersten-Hilfe-Station betreut, bis die Eltern eintreffen.
- Eltern müssen daher sicherstellen, dass sie erreichbar sind.
- Die Schule ist verpflichtet, Coronafälle an die chinesischen Behörden zu melden.
Kann mein Kind auch im Verlauf des Schultages den Campus betreten?
Ab 8 Uhr ist das Betreten des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler nicht möglich. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn Ihr Kind zum Beispiel einen Arzt- oder Konsulatstermin am Morgen wahrnehmen muss. In diesem Fall informieren Sie vor dem Termin bitte die Klassenleitung. Nach dem Betreten des Campus meldet sich Ihr Kind an der Rezeption.
Wie ist das Ende des Schultages geregelt?
Vor Verlassen des Schulgeländes muss der Mund-Nasen-Schutz wieder aufgesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe verlassen unter Aufsicht des Cocu-Teams selbstständig den Campus. Nutzen Kinder und Jugendliche nicht den Schulbus, sondern werden von der Schule abgeholt, müssen Eltern/Fahrer in den vorbereiteten Abholbereichen/Pick-up Areas vor dem Schulgelände warten. Auch hier gilt die Maskenpflicht und Social Distancing.
Wie kann ich mein Kind für den Schultag abmelden?
Kinder werden im gewohnten Verfahren mit der Angabe „Krankheit“ als abwesend abgemeldet.
An wen können sich Kinder bei Sorgen und Nöten wenden?
Bei Gesprächsbedarf zur aktuellen Situation oder bei anderen Sorgen und Nöten können Kinder und Jugendliche jederzeit das Gespräch mit der Schulsozialarbeit suchen.